Dänemark Lexikon: Unterschied zwischen den Versionen

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== V ==
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;{{Anker|Waffen}}Waffen
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:EU-Bürger mit europäischem Waffenpass können ihre Schusswaffe und dazugehörige Munition einführen. Voraussetzung ist, dass der Reisende eine Einladung zu einem Jagd- oder Schießwettbewerb vorweisen kann und die Wiedereinfuhr der Waffe nicht verboten ist. Gaspistolen, Luftgewehre, Gasampullen, Tränengassprays und Messer mit fester Klinge über 12 cm Länge sowie Schlag- und Hiebwaffen dürfen nicht eingeführt werde.
{{defn|1=EU-Bürger mit europäischem Waffenpass können ihre Schusswaffe und dazugehörige Munition einführen. Voraussetzung ist, dass der Reisende eine Einladung zu einem Jagd- oder Schießwettbewerb vorweisen kann und die Wiedereinfuhr der Waffe nicht verboten ist. Gaspistolen, Luftgewehre, Gasampullen, Tränengassprays und Messer mit fester Klinge über 12 cm Länge sowie Schlag- und Hiebwaffen dürfen nicht eingeführt werde.}}
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:Die aktuelle Wettervorhersage für Dänemark des Deutschen Wetterdienstes können Sie unter Tel. 0900-1116050 54 (0,62 Euro pro Minute aus dem dt. Festnetz) abhören. Die deutschsprachige Vorhersage des Dänischen Meteorologischen Instituts ist nur von digitalen Telefonen mit ISDN-Anschluss oder in Dänemark abfragbar: Tel. 0045 1854
{{defn|1=Die aktuelle Wettervorhersage für Dänemark des Deutschen Wetterdienstes können Sie unter Tel. 0900-1116050 54 (0,62 Euro pro Minute aus dem dt. Festnetz) abhören. Die deutschsprachige Vorhersage des Dänischen Meteorologischen Instituts ist nur von digitalen Telefonen mit ISDN-Anschluss oder in Dänemark abfragbar: Tel. 0045 1854<br><br>Das Dänische Meteorologische Institut ist auch über das Internet zu erreichen unter https://www.dmi.dk kann das aktuelle Wetter abgerufen werden.}}
 
:Das Dänische Meteorologische Institut ist auch über das Internet zu erreichen unter http://www.dmi.dk/dmi/index/danmark.htm kann das aktuelle Wetter abgerufen werden.


== X ==
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== Y ==
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== Z ==
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;{{Anker|Zollbestimmungen}}Zollbestimmungen
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:Informationen darüber, welche Waren in welcher Menge nach Dänemark eingeführt werden dürfen, erhalten Sie bei dem Zollamt Ihres Landes. Sie sind dazu verpflichtet, unaufgefordert an der Zollkontrolle anzuhalten und evtl. mitgebrachte Waren anzugeben, die nicht zweifellos als zoll- und abgabenfrei eingeführt werden können, oder wenn die Waren besonderen Einfuhrbestimmungen unterworfen sind.
{{defn|1=Informationen darüber, welche Waren in welcher Menge nach Dänemark eingeführt werden dürfen, erhalten Sie bei dem Zollamt Ihres Landes. Sie sind dazu verpflichtet, unaufgefordert an der Zollkontrolle anzuhalten und evtl. mitgebrachte Waren anzugeben, die nicht zweifellos als zoll- und abgabenfrei eingeführt werden können, oder wenn die Waren besonderen Einfuhrbestimmungen unterworfen sind.<br><br> Es ist weiterhin eine Bedingung für Zoll- und Abgabenfreiheit, dass Sie Eigentümer der Waren sind, und dass die Einfuhr nicht gewerblich ist, d. h. die Waren dürfen nach der Einfuhr nicht verkauft werden. Bei der Zollkontrolle sind Sie dazu verpflichtet, zu belegen, dass die Bedingungen für die Zoll- und Abgabenfreiheit erfüllt sind, z. B. die Aufenthaltsdauer im Ausland, die Altersbedingungen oder die Beschaffenheit und der Preis der Waren. Der Zoll entscheidet, ob die Dokumentation ausreichend ist.}}
 
:Es ist weiterhin eine Bedingung für Zoll- und Abgabenfreiheit, dass Sie Eigentümer der Waren sind, und dass die Einfuhr nicht gewerblich ist, d. h. die Waren dürfen nach der Einfuhr nicht verkauft werden. Bei der Zollkontrolle sind Sie dazu verpflichtet, zu belegen, dass die Bedingungen für die Zoll- und Abgabenfreiheit erfüllt sind, z. B. die Aufenthaltsdauer im Ausland, die Altersbedingungen oder die Beschaffenheit und der Preis der Waren. Der Zoll entscheidet, ob die Dokumentation ausreichend ist.
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[[Kategorie:Informationen über Dänemark]]
[[Kategorie:Informationen über Dänemark]]