Dänemark Lexikon: Unterschied zwischen den Versionen
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;{{Anker|Unfall}}Unfall | |||
:Vor der Urlaubsreise sollte bei der Krankenkasse ein Auslandskrankenschein besorgt werden. Sollte dieser bei Krankheit im Urlaub nicht vorhanden sein, wird Ihnen die ärztliche Behandlungen sofort in Rechnung gestellt. Im Falle eines Unfalles sollte die Polizei benachrichtigt werden. Notrufsäulen sind an allen Autobahnen vorhanden. Tag und Nacht kann der FalckDienst angerufen werden. Er schleppt ab oder repariert vor Ort (gegen Barzahlung). Auf anfallende Kosten werden in Dänemark 25% Mehrwertsteuer erhoben und beim Verlassen des Landes nicht ersetzt. Sind Sie an einem Unfall schuld, wenden Sie sich bitte an: | |||
:Dansk Forening for International Motorkoretejsforsikring<br>Amaliegade 10<br>DK-1256 Kopenhagen K<br>Tel. 0045 / 33 43 55 00<br>Fax 0045 / 33 43 55 01 | |||
:Für deutschsprachige Touristen hat der ADAC einen Dienst eingerichtet, den Sie täglich von 8.30 – 18 Uhr erreichen.<br>ADAC<br>c/o Falck Euro-Service<br>Boulevarden 66<br>DK-7100 Vejle<br>Tel. 0045 / 45 93 17 08<br>Fax 0045 / 75 72 78 79 | |||
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