Dänemark: Unterschied zwischen den Versionen
→Judikative
| Zeile 741: | Zeile 741: | ||
=== Judikative === | === Judikative === | ||
Das [[Højesteret]] (dt. Oberstes Gericht) ist Dänemarks oberste Appellinstanz in Zivil- und Strafsachen. Es verhandelt Urteile und Verfahren der beiden Landesgerichte sowie des See- und Handelsgerichts. Die Verfassung garantiert eine direkte Überprüfung durch das Oberste Gericht, wenn ein Verein durch Parlamentsgesetz zwangsaufgelöst wird. Eine Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht nicht.<ref>{{ | Das [[Højesteret]] (dt. Oberstes Gericht) ist Dänemarks oberste Appellinstanz in Zivil- und Strafsachen. Es verhandelt Urteile und Verfahren der beiden Landesgerichte sowie des See- und Handelsgerichts. Die Verfassung garantiert eine direkte Überprüfung durch das Oberste Gericht, wenn ein Verein durch Parlamentsgesetz zwangsaufgelöst wird. Eine Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht nicht.<ref>{{cite web |url=https://e-justice.europa.eu/content_specialised_courts-19-dk-de.do?member=1 |title=european justice: Dänemark |author=<!--Not stated--> |publisher=Europäische Kommission |access-date=2018-11-17}}</ref> | ||
=== Verwaltungsgliederung === | === Verwaltungsgliederung === | ||