Dänemark Lexikon: Unterschied zwischen den Versionen
→E
(→D) |
(→E) |
||
| Zeile 27: | Zeile 27: | ||
== E == | == E == | ||
;{{Anker|Einfuhrbedingungen}}Einfuhrbedingungen | |||
:Seit 1. Januar 2004 können alle Waren, auch Alkohol und Tabak, für den persönlichen Gebrauch etc. eingeführt werden. Einschränkungen gelten jedoch vorerst für die neuen 8 Mitgliedsstaaten ab Mai 2004. Eine mengenmäßige Begrenzung besteht lediglich für Einwohner aus Nicht-EU-Ländern bei hochprozentigen Alkohol ( über 22% ) und Tabakwaren. Jede Person über 17 Jahren darf zoll- und abgabenfrei einführen: 1 Liter hochprozentigen Alkohol und 200 Zigaretten (oder 100 Zigarillos/50 Zigarren/250 g Tabak). | |||
;{{Anker|Einreisebedingungen}}Einreisebedingungen | |||
:Bei der Einreise aus der Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz und Österreich ist einen gültigen Reisepass oder Personalausweis (bei Einreise min. noch 3 Monate gültig) mitzuführen. Kinder brauchen einen Kinderausweis (ab 10 Jahren mit Lichtbild), wenn sie nicht im Reisepass der Eltern eingetragen sind. Seit 25.03.2001 entfallen die Ausweiskontrollen an den dt./dän. Grenzen, alle Grenzübergänge können rund um die Uhr passiert werden. | |||
== F == | == F == | ||
== G == | == G == | ||