Tipps zum Angeln in Dänemark
Alle Personen die älter sind als 18 Jahre benötigen einen Angelschein zum Angeln im Meer, in natürlichen Seen, Bächen u.a. Nähere Informationen über Angelscheine und Angelmöglichkeiten erhalten Sie beim örtlichen Touristenbüro. In vielen Häfen, insbesondere entlang der Ostküste Jütlands und am Øresund, werden in der Urlaubszeit Angeltouren mit Fischkuttern oder anderen größeren Booten veranstaltet. Sie sind mit Leuten bemannt, die die guten Angelstellen kennen.
Tipps für gutes Hochseeangeln
An Bord der dänischen Hochseeangelkutter kann man in der Regel Würstchen, Käsebrot, Erfrischungsgetränke, Kaffee und Bier sowie die wichtigsten Kleinigkeiten kaufen. Auf bestimmten Kuttern wird auch Angelgerät vermietet Oft werden Pilker, Herings- und Plattfischvorfächer u.a. verkauf. Eine Tagesfahrt von 4-15 Stunden kostet in der Regel 100-700 DKK. Die örtlichen Fremdenverkehrsbüros halten genauere Information bereit. Oft kann man in Fremdenverkehrsbüros auch Fahrten buchen. Viele Fremdenverkehrsbüros verkaufen auch die gesetzlichen vorgeschriebenen Angelscheine, die für das Angeln in dänischen Gewässern obligatorisch sind.
Das richtige Hochseeangelgerät
Zum Hochseeangeln vom Fischkutter sollte man zwei verschiedene Angelausrüstungen haben, eine 8-9-Fuß-Wurfrute für Wurfgewichte von 40-80 Gramm und eine Stationärrolle mit mindestens 200 Meter 0,40-mm-Schnur, die sich für das Angeln bis zu 25 Meter eignet. Sehr viel robusteres Gerät ist für die Tiefen und Bedingungen auf dem gelben Riff und im Oeresund erforderlich. Hier sind eine 20-30-Pfund-Hochseeangelrute, eine solide Multiplikatorrolle mit mindestens 200 Meter 0,60-mm-Schnur und Pilker von 150-500 Gramm in verschieden Farben und Formen zu empfehlen. Die verschiedenen Köder kann man häufig vor Ort kaufen. (Mein Persönlicher Tipp: „Hochseeangelgerät ist in DK oftmals günstiger als in D“.)
Regeln und Vorschriften für das Angeln in Dänemark
Alle Sportangler zwischen 18 und 67 müssen heute im Besitz eines gültigen Angelscheins sein, um in dänischen Gewässern angeln zu dürfen. Die einzige Ausnahme sind die sogenannten Forellenseen (Put & Take), wo kein staatlicher Angelschein verlangt wird. Der Angelschein kostet DKK 100 für ein ganzes Jahr, für eine Woche 75 DKK und für einen Tag 25 DKK. Erhältlich ist er in Postämtern und den meisten Fremdenverkehrsbüros im ganzen Land. Die Fremdenverkehrsbüros sind in der Regel während der normalen Geschäftszeiten sowie Samstag -vormittags geöffnet.!
Das Salzwasserfischereigesetz
Auf dem Seeterritorium kann jedermann, der einen staatlichen Angelschein gelöst hat, kostenlos angeln. Außerdem gilt, dass jeder ungehindert vom Strand aus angeln kann, vorausgesetzt, man hält sich unterhalb der höchsten Hochwasserlinie auf. Nur in wenigen Fällen ist das Strandrecht im Privatbesitz. Erfolgt der Zugang zum Strand über einen Privatweg, so muss der Besitzer um Erlaubnis gefragt werden. Bitte denken Sie daran, Fahrzeuge so abzustellen, dass sie den Verkehr nicht behindern. Beachten Sie bitte, dass es weder erlaubt noch gern gesehen ist, den Strand mit vielen Angelruten zu sperren. Zwei Ruten pro Mann gelten bei dänischen Sportanglern als akzeptabel. Die Vorschriften über Mindestgrößen, Schonzeiten und Schutzzonen im Seeterritorium sind im Salzwasserfischereigesetz zusammengefasst. Hier die wichtigsten (Änderungen können vorkommen), Geschützte Fische oder Fische, die das gesetzliche Mindestmaß nicht erreichen, sind stets so schnell wie möglich wieder auszusetzen, und zwar möglichst lebensfähig.
Salzwasser Schutzzonen
Für alle dänischen Küsten gilt seit 1986 ein Verbot, innerhalb von 100 m Netze aufzustellen. Dies dient dem Schutz von Lachsfischen auf ihrer küstennahen Laichwanderung. Diese Bestimmung gilt das ganze jähr über. Wasserläufe mit über 2 m Breite haben ganzjährig eine ständige Schutzzone: ein Halbkreis mit einem Radius von 500 m mit dem Zentrum in der Mündung sowie ein Durchgangsgürtel von 500 m Breite und 100 m Länge direkt vor der Mündung des Wasserlaufs. Ist der Wasserlauf weniger als 2 m breit, so gilt die Schutzzone nur im Zeitraum 16. September bis 15. Januar, also ab zwei Monate vor und bis zum Ende der Schonzeit für farbige Meerforellen.
Mindestmaße Salzwasser
Art | Mindestmaß |
---|---|
Lachs(Saimo salar) | 60 cm |
Meerforelle(Saimo trutta trutta) | 40 cm |
Maräne (Coregonus lavaretus) | 36cm (Ringkebing Fjord) 34 cm |
Hecht (Esox lucius) | 60 cm |
Dorsch (Gadus morhua) | 35cm |
Köhler (Pollachius virens) | 40 cm |
Pollack (Pollachius pollachius) | 30 cm |
Wittling (Merlangus merlangus) | 23 cm |
Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus) | (Nordsee und Ostsee) 35 cm (Skagerrak und Kattegat) 32 cm |
Seehecht (Merluccius merluccius) | 40 cm |
Hering (Clupea harengus) | (Nordsee) 20 cm (Skagerrak und Kattegat) |
Makrele (Scomber scombrus) | (Nordsee) 30 cm (Skagerrak und Kattegat) 20 cm |
Scholle (Pleuronectes platessa) | 27 cm |
Flunder (Platichtys flesus) | 25,5 cm |
Kliesche (Limanda limanda) | 25 cm |
Zunge (Solea solea) | 24,5 cm |
Rotzunge (Microstomus kitt) | 26 cm |
Steinbutt (Psetta maxima) | 30 cm |
Glattbutt (Scopthalmus rhombus) | 30 cm |
Aal (Anguilla anguilla) | 35,5 cm (Limfjord) 38 cm |
Aalmutter (Zoarces viviparus) | 23 cm |
Schonzeiten Salzwasser
Art | Schonzeit |
---|---|
Lachs (Saimo salar) | 16. November bis 15. Januar* |
Meerforelle (Saimo trutta trutta) | 16. November bis 15. Januar* |
Maräne (Coregonus lavaretus) | 01. November bis 31. Januar |
Schnäpel (Coregonus oxyrhynchus) | |
Scholle (Pleuronectes platessa) | 15. Januar bis 30. April** |
Flunder (Platichtys flesus) | 1.Februar bis 15. Mai** |
Aalmutter (Zoarces viviparus) | 15.Sep. bis 31. Jan.*** |
* Gilt für Lachse und Forellen im Laichkleid ** Gilt nur für Rogner und nicht in der Nordsee *** Gilt für trächtige Weibchen |
Das Süßwasserfischereigesetz
Im Gegensatz zum Seeterritorium, wo alle unbegrenzt angeln dürfen, wenn sie den obligatorischen Angelschein gelöst haben, ist für die Fischerei im Süßwasser eine weitere Genehmigung erforderlich. Hier steht die Fischgerechtigkeit dem Grundbesitzer zu, der in der Regel eine Abgabe in Form einer Angelkarte verlangt. Das heißt, dass hier sowohl der staatliche Angelschein als auch eine örtliche Angelkarte vorgeschrieben sind. Bitte beachten Sie, dass beim Betreten der Uferbereiche von Seen und Flüssen die gebührende Rücksicht auf Pflanzen, Tiere und Vogelleben zu nehmen ist. Halten Sie sich stets an gekennzeichnete Wege, beschädigen Sie nicht Schilfgürtel oder ähnliche Stellen, die Lebensräume von Tieren sind. Die Bestimmungen über Mindestmaße, Schonzeiten und Schutzzonen in Flüssen und Seen sind im Süßwasserfischereigesetz zusammengefasst. Hier die wichtigsten (Änderungen sind jederzeit möglich), Geschützte Fische oder Fische, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß nicht erreichen, sind stets so schnell wie möglich wieder auszusetzen, und zwar möglichst lebensfähig. Es gibt also auch keine Ausnahmen für Fälle, in denen der Haken so tief eingedrungen ist, dass der Fisch verendet.
Süßwasser Schutzzonen
In Seen ist das Angeln innerhalb einer Entfernung von 50 m von der Mündung bzw. dem Auslauf von Wasserläufen verboten, falls diese über 1 m breit sind. Das Angeln ist ebenfalls in einer Entfernung von 50 m vom Durchlauf durch Brücken und Dämme verboten. Diese Bestimmungen gelten nicht für Seen von unter 10 ha. Das Angeln ist in Wasserläufen innerhalb einer Entfernung von 50 m vor Beginn und Ende künstlich angelegter Fischpassagen, z.B. Fischtreppen oder Umlaufkanälen, verboten.In Gewässern, die nach anderen Gesetzen unter das Süßwasserfischereigesetz fallen, gelten die im Salzwasserfischereigesetz angegebenen Schutzzonen für die Mündungen von Wasserläufen.
Mindestmaße Süßwasser
Art | Mindestmaß< |
---|---|
Lachs (Saimo salar) | 60 cm |
Meerforelle (Saimo trutta trutta) | 40 cm |
Seeforelle (Saimo trutta lacustris) | 40 cm |
Bachforelle (Saimo trutta fario) | 30 cm |
Äsche (Thymallus thymallus) | 33 cm |
Maräne (Coregonus lavaretus) | 36 cm |
Schnäpel (Coregonus oxyrhynchus) | totalgeschützt |
Hecht (Esox lucius) | 40 cm |
Barsch (Perca fluviatilis) | 20 cm* |
Zander (Stizostedion lucioperca) | 50 cm |
Aal (Anguilla anguilla) | 45 cm |
*Gilt nur für Randers Fjord und Gudenä |